Unsere Leistungen -
individuelle Familienhilfe

Die Talimo gGmbH versteht sich als ein Dienstleister der bezirklichen Jugendämter des Landes Berlin und Brandenburg. Sie stellt ihr Angebot den einzelnen Jugendämtern zur Verfügung, die diese auf Anfrage abrufen können. Die Hilfen werden nach § 27 des SGB VIII, im Zuge eines Hilfeplanverfahrens, eingesetzt und die Arbeitsaufträge, gemeinsam mit den Adressat*Innen festgelegt. Im Zuge der Qualitätssicherung werden alle Hilfen dokumentiert und den Jugendämtern zur Verfügung gestellt.

Das Angebot der Talimo gGmbH richtet sich an Jugendliche und Familien sowie suchtmittelgefährdete und - abhängige Kinder und Jugendliche und suchtmittelgefährdete und -abhängige Mütter und Väter.

Antragstellung

Der Antrag auf die angebotenen Leistungen kann beim Jugendamt gestellt werden. Eine erste Bewilligung erfolgt i.d.R. zunächst für 3 Monate (Clearing). In dieser Zeit wird, gemeinsam mit den Fachkräften, der Bedarf der Hilfe ermittelt. Im Anschluss daran kann eine Verlängerung bei Bedarf beantragt werden.

Der Empfänger / die Empfänger der Hilfe, die qualifizierte Fachkraft und die zuständigen Mitarbeiter*Innen des Jugendamtes legen gemeinsam die Arbeitsschwerpunkte im Hilfeplan fest. Nach einem Zeitraum von sechs Wochen werden diese Arbeitsschwerpunkte in einem gemeinsamen Gespräch reflektiert und die Fachkraft erstellt, in Kooperation mit dem Leistungsempfänger, ein Arbeitskonzept, welches dem Jugendamt vorgelegt wird. Im Anschluss wird die Zielangemessenheit überprüft und ggf. neu formuliert.

Unsere suchtspezifischen Leistungen im Detail

Der Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer ist ein individuelles, für den Einzelfall entwickeltes, Hilfsangebot. Es schafft eine, dem Bedarf entsprechende, Hilfe, die auch flexibel den Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen der Klienten und der anderen Beteiligten angepasst werden kann.

Das Leistungsangebot hat seinen Fokus sowohl auf einer akuten Problemlösung, aber auch auf eine längerfristige Begleitung und Betreuung. Er soll vorhandene Ressourcen stärken, neue entwickeln und entstehen lassen. Dabei wird das soziale Umfeld des Klientels mit einbezogen. Der § 30 bezieht auch aufsuchende Arbeit und niedrigschwellige Angebote mit ein, außerdem kann er eine sinnvolle, ergänzende und erweiterte Hilfeform sein, z.B. bei Klienten die bereits in teil- oder vollstationären Einrichtungen untergebracht sind oder andere Formen der Jugendhilfe erfahren.

Zielgruppe dieser Betreuungsform sind junge Menschen im Alter von 10 bis 21 Jahren, deren leibliche, geistige oder seelische Entwicklung gefährdet oder beeinträchtigt ist und erhebliche Defizite in folgenden Bereichen aufweist: Elternhaus, Schule und Ausbildung, Einhaltung strafrechtlicher Normen, Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Ebenfalls unterstützen wir suchtmittelgefährdete Jugendliche, bei denen aus Sicht des Jugendamtes eine Fremdunterbringung droht bzw. aus der Sicht der betroffenen Familie des Jugendlichen oder des Jugendamtes Hilfebedarf besteht, aber noch keine ausreichende Klarheit über die geeignete Art und Weise der Hilfe hergestellt werden konnte.

Im Mittelpunkt der Hilfe steht der Jugendliche bzw. Heranwachsende. Dessen Lebensbezug zur Familie soll erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein ambulantes familienunterstützendes Angebot. Der Träger unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie bei der Lösung von Konflikten und Krisen. Die Hilfe findet vorrangig im Haushalt der Familie statt und in deren Lebensumfeld.

Ziel ist es, die Konfliktlösungs- und Bewältigungsmöglichkeiten der Familie so zu erweitern, dass sie schließlich auftretende Probleme wieder selbständig bewerkstelligen kann.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Hilfeangebot für Familien, Alleinerziehende / Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, deren Lebenssituation durch vielfältige psychosoziale Schwierigkeiten gekennzeichnet ist. Aufgrund komplexer Probleme können die Eltern ohne diese Hilfe das Wohl (Versorgung, Erziehung, Bildung) ihrer Kinder nicht ausreichend sicherstellen. Ebenfalls richtet es sich an Familien, bei welchen durch komorbide Störungen ein Hinweis oder Verdacht auf eine Suchtproblematik, seitens des zuständigen Jugendamtes, innerhalb der Familie, liegt.

Diese Hilfe wird als intensive Einzelbetreuung in ambulanter Form geleistet. Kennzeichnend ist das offene, sehr flexible Angebot, das ganz auf den Einzelnen abgestimmt ist, ohne ihm institutionell Vorgaben zu machen. Wesentlich ist die Auseinandersetzung mit den Vorstellungen des jungen Menschen über seine Lebensform.

Die intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe stellt ein Angebot für Jugendliche sowie junge Volljährige dar.

Ebenfalls richtet es sich an die Personengruppe, bei denen durch vielfache Störungen der Hinweis oder Verdacht, dass eine Suchtproblematik vorliegen kann, oder dies von Seiten des zuständigen Jugendamtes formuliert wird.

KIC - Krisenintervention und Clearing

Ein Angebot, das neben der Intervention bei einer akuten Krise einer Familie in einem Klärungsprozess innerhalb von acht Wochen erarbeitet, ob und welche längerfristigen Unterstützungsmöglichkeiten für die Familie weiter notwendig und angemessen sind. Diese Unterstützung dient der Orientierung der Familienmitglieder und Hilfe, gemeinsam als Familie Wege aus der Krise zu finden. Hauptziele von KIC sind:

  • unmittelbares Reagieren auf eine konkrete Gefährdungssituation
  • unmittelbare Arbeit an der Beseitigung der Gefährdungssituation
  • Klärung der familiären Umstände, die zur Krise geführt haben
  • Klärung, ob Suchtmittel konsumiert werden und in welchem Umfang
  • Check vorhandener Ressourcen und deren Aktivierung
  • Förderung des Erhalts der Familie
  • ggf. Rückführung der Kinder in den elterlichen Haushalt
  • Schaffung von Voraussetzungen für produktive Lösungsansätze und deren Einsatz ggf. nachfolgender, familienunterstützender/- erhaltender Hilfen

IseF - Beratung

Kindeswohl in Gefahr? - Vom Bauchgefühl zur qualifizierten Gefährdungseinschätzung

Nutzen Sie unsere anonyme und vertrauliche Beratung!

Sie nehmen Auffälligkeiten innerhalb einer Familie, in Ihrem beruflichen Umfeld wahr und können diese nicht deuten?

Ihnen sind Vernachlässigungstendenzen eines Kindes aufgefallen

  • Sie vermuten psychische oder physische Gewalt
  • Sie wissen um die psychische Erkrankung oder vermuten einen Substanzkonsum eines Elternteils oder Jugendlichen
  • Sie erfahren von sexuellen Übergriffen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Sie sind unsicher, ob oder inwieweit Sie handeln müssen

Im Rahmen einer IseF-Beratung, nach § 8a, b SGB VIII, gelangen Sie zu Ihrer persönlichen Risikoeinschätzung und erhalten Klarheit und Orientierung für das weitere Vorgehen.

Fachberatung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für:

  • Berufsgeheimnisträger*Innen (z.B. Ärzt*Innen, Zahnärzt*Innen, Hebammen, Psycholog*Innen, Therapeut*Innen)
  • Erzieher*Innen aus kleinen Trägern
  • Tagespflegepersonen
  • Sozialarbeiter*Innen aus kleinen Trägern
  • Ratsuchende, die hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

Weitere Informationen

Erfahren Sie in unseren Flyern die Zielsetzung von Talimo.

Flyer Familienhilfe

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